Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle unsere Verkäufe und Lieferungen unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt werden. Die AGB ist Bestandteil des Kaufes. Diese AGB gehen allfälligen AGB des Käufers vor.

OFFERTEN

Unsere Offerten sind, wenn nichts anderes vermerkt ist, während 30 Tagen ab dem Ausstellungsdatum gültig. Unsere Offerten sind vertraulicher Natur und dürfen nur solchen Personen zur Einsicht überlassen werden, die unsere Offerten bearbeiten. An allen Entwürfen behalten wir uns die Eigentums- und Urheber-rechte vor.

PREIS UND AUFTRÄGE

Alle Preisangaben in Preislisten und Prospekten sind unverbindlich. Die angegebenen Preise gelten für folgende Zahlungsmittel: Barzahlung, Vorauszahlung per Bank/Postüberweisung, Zahlung per Nachnahme (hier zuzüglich Nachnahmekosten), Zahlungsanweisung (Internet- und Postbanking oder Yellow Net). Die Preise gelten ab Geschäftsstelle Thalwil, exklusiv Versand, Mehrwertsteuer und eventueller Versicherung. Für sämtliche Warensendungen verrechnen wir die entstehenden Porto-, Speditions- und Transportspesen. Die inländische und/oder ausländische Mehrwertsteuer, Prüfungs- und Zertifizierungskosten, sowie Zölle und Verzollungskosten gehen zusätzlich zu Lasten des Bestellers. Die Annahme und Ausführung von Auf-trägen kann von einer Sicherstellung der Bonität oder einer Vorauszahlung abhängig gemacht werden. Es können besondere Zahlungs- und Lieferkonditionen vereinbart werden, besonders bei grossen Warenlieferungen. Sollte sich im Laufe der Auftragsabwicklung durch Preisaufschläge, zusätzliche fiskalische Belastungen, Zollerhöhungen oder starken Währungsschwankungen Änderungen ergeben, so behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor.

Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Bestellungen auf Wunsch des Bestellers vor deren Auslieferung zu annullieren. Stimmt der Verkäufer einer Annullation auf Wunsch des Bestellers aber zu, so werden diesem die Kosten für die Umtriebe des Verkäufers in der Höhe von 10 % des Auftragswertes, mindestens aber Fr. 100.- in Rechnung gestellt.

LIEFERFRIST, ERFÜLLUNG DER LIEFERUNG UND TRANSPORTSCHÄDEN

Wir werden immer bemüht sein, die von uns benannten und sorgfältig berechneten Lieferfristen einzuhalten. Treten jedoch von uns nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb bei uns oder bei unseren Lieferanten auf, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einen unvorhersehbaren und vom Verkäufer nicht verschuldeten Ereignis beruhen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Eventuelle Lieferverzögerungen berechtigen weder zur Annullierung des Auftrages noch zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen. Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Ware unser Haus, respektive bei Direktlieferung unseres Lieferanten, deren Haus verlässt. Versand- und Transportgefahr gehen in allen Fällen zu Lasten des Bestellers, auch wenn fracht- oder portofreie Lieferung der Ware vereinbart wird. Die Verpackung erfolgt mit grösster Sorgfalt. Im Falle eines Bruch- oder Transportschadens muss der Empfänger der Ware beim Transportunternehmen unverzüglich einen entsprechenden Vorbehalt anbringen und uns schriftlich über den Schaden in Kenntnis setzen. Dies gilt auch, wenn die Verpackung der Ware äusserlich keinerlei Schaden aufweist. Die Ware ist immer vor und nach dem Auspacken eingehend prüfen. Transportschäden müssen sofort, wenn möglich gleich direkt dem Spediteur mitgeteilt werden.

WARENRÜCKSENDUNG, UMTAUSCH

Warenrücksendungen können nur nach schriftlicher Vereinbarung mit uns erfolgen. Bei Umtausch gegen ungefähr gleichwertige Ware trägt der Besteller die Kosten und das Risiko für die Rücksendung der umzutauschenden Ware und die Zusendung der umgetauschten (Ersatz-) Ware. Die Verkäuferin kann zusätzlich 10 % des Warenwertes der umgetauschten Ware als Umtriebsentschädigung in Rechnung stellen. Die um-zutauschende Ware muss sich in einwandfreiem, vollständigen Zustand und in der Originalverpackung befinden, ansonsten ein Umtausch nicht möglich ist. Ein zweimaliger Umtausch ist ausgeschlossen. Auf Bestellerwunsch speziell hergestellte Artikel sind vom Umtausch ausgeschlossen. Rücksendungen ohne gleichwertigen Umtausch bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der Verkäuferin, die ohne Grundabgabe verweigert werden kann. Es kann nur einwandfreie Ware in der Originalverpackung zurück-gesendet werden. Für die Rücknahme von Waren verrechnen wir eine Gebühr von 30% des Rechnungswertes, mindestens aber Fr. 300.-, sofern die Parteien schriftlich nichts anderes vereinbaren.

ZAHLUNGSKONDITIONEN UND EIGENTUMSVORBEHALT

In der Regel liefern wir die Ware gegen Rechnung. Wir behalten uns das Recht vor, eine davon abweichende Zahlungsweise zu verlangen. Das Zurückhalten von Zahlungen und Verrechnen unserer Forderung mit von uns nicht schriftlich anerkannten Gegenansprüchen ist nicht statthaft. Wird eine Rechnung innert 30 Tagen ab dem aufgeführten Rechnungsdatum nicht vollständig beglichen, gerät der Besteller ohne Mahnung in Verzug und schuldet Verzugszinsen in der Höhe von 5%. Muss ein Inkassoverfahren gegen den Besteller eingeleitet werden, so sind neben den Betreibungs- und Gerichtskosten auch angemessen Kosten für die Vertretung und/oder andere Umtriebe im Mahn- und Betreibungsverfahren geschuldet, mindestens aber Fr 30.- pro Mahnung und Fr. 50.- für ein Betreibungsbegehren. An allen verkauften Sachen behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentum vor. Wir behalten uns auch den Eintrag ins Eigentumsvorbehaltsregister vor, soweit dieser zur Wahrung der Eigentumsansprüche nötig ist. Selbst wenn wir den Eintrag ins Eigentumsvorbehaltsregister nicht vornehmen, können wir in jedem Falle bei Verzug des Bestellers nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist nach unserer Wahl entweder auf der Erfüllung beharren oder vom Vertrag zurücktreten, die gelieferte Ware zurückfordern und zusätzlich Schadenersatz verlangen. Im Sinne einer Konventionalstrafe wird der dem Verkäufer bei seinem Rücktritt vom Vertrag zustehende Schadenersatz auf 30 % des Rechnungswertes, zuzüglich des Minderwerts der zurück-genommenen Ware gegenüber neuen Ware festgelegt

GARANTIE, HAFTUNG FÜR CH UND EU

Wir gewähren Ihnen die von unseren Lieferanten offerierte Garantie. Der Garantieanspruch dauert, wenn nichts anderes angegeben ist, 2 Jahre auf Material und Ausführung. Wir gewähren in der Schweiz auf unseren KraftWasser Gerät eine Funktionsgarantie von 10 Jahren. Dabei gewährleisten wir einen Wirkungsgrad von mindestens 80%. Ebenso gewähren wir in den ersten zwei Jahren eine „Geld-zurück-Garantie“ bei erwiesener Nichtfunktion. Der Beweis der Minderleistung / Nichtfunktion des Gerätes muss vom Besteller erbracht werden. Diese Gewährleistung gilt nur bei sachgemässer Installation unserer Geräte durch Sanitär- Installateure und nach unserer Einbauvorschrift.

Der Besteller kann grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung der mangelhaften Ware verlangen. Der Verkäufer kann nach seinem freien Ermessen statt nachzubessern eine Ersatzsache liefern oder die Ware zurücknehmen und dem Besteller den Kaufpreis erstatten. Weitere Gewährleistungsansprüche, namentlich Minderungs- und Schadenersatzansprüche werden im weitest möglichen Umfang, den das Gesetz zulässt ausgeschlossen. Der Besteller wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Schweizer Recht den Ausschluss der Gewährleistung für absichtlich verschwiegene Mängel nicht zulässt.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte Installation, Fremd-Beschädigung und unsachgemässe Behandlung entstanden sind. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der Käufer nicht binnen 10 Tagen seit Übergabe schriftlich rügt. Gewährleistungsansprüche können nur beim Verkäufer gegen Vorweisung der entsprechenden Rechnung geltend gemacht werden. Der Besteller, bzw. der Endabnehmer darf Produktebezeichnungen und Marken- und Typenschilder nicht vom Gerät entfernen. Eine Neubenennung der Produkte kann den Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs erfüllen. Mit der Entfernung von Produktebezeichnungen, Typenschild etc. vom KraftWasser Gerät, sowie dem Bruch des Garantieklebers am Einfüllstutzen, erlischt jeglicher Garantieanspruch.

 

HAFTUNG

Unter Vorbehalt der Bestimmungen des Produktehaftpflichtgesetzes und unter Vorbehalt der vorstehen-den Gewährleistungsansprüche wird hiermit jede Haftung des Verkäufers und seiner Hilfspersonen, sowie des Verkäufers für seine Hilfspersonen für mittelbare- und unmittelbare Schäden und Folgeschäden, d.h. Verzugsschäden und weitere Schäden aus Nicht- oder Schlechterfüllung, betragsmässig auf den Rechnungswert der betroffenen Lieferung beschränkt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Besteller wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Schweizer Recht den Ausschluss der Haftung für grobfahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Ereignisse nicht oder nur teilweise zulässt.

ANNAHMEVERZUG

Wenn der Käufer die gelieferte Ware nicht annimmt, gerät er mit der Zahlung des Kaufpreises auch wenn Kreditkauf vereinbart ist, ohne weiteres in Verzug und kann die Einrede der nicht erfolgten Lieferung nicht mehr erheben. Sein Anspruch auf Leistung bleibt aber gewahrt, wenn er die zusätzlich entstehenden Kosten trägt und vor der neuen Lieferung den Rechnungsbetrag samt zusätzlichen Kosten sicherstellt oder begleicht.

VERSCHIEDENES (TEILNICHTIGKEIT, SCHRIFTLICHKEIT, MITTEILUNGEN)

Erweist sich eine Bestimmung dieser AGB als nichtig oder nicht vollstreckbar, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mitteilungen einer Partei an die andere Partei können an die in der jeweiligen Rechnung angegebenen Adressen der Parteien gültig erfolgen, sofern eine Partei der anderen nicht schriftlich eine andere Zustelladresse mitteilt.

GERICHTSSTAND

Bei allfälligen Streitigkeiten werden die Parteien zuerst versuchen, eine gütliche Lösung zu finden, Auf allfällige Streitigkeiten aus Lieferungen, auf welche diese AGB Anwendung finden, ist ausschliesslich das schweizerische Recht (unter Ausschluss des Wiener Kaufrechtes) anwendbar. Erfüllungsort für die Leistungen beider Parteien aus diesem Vertrag ist Thalwil (ZH). Gerichtsstand ist Thalwil. Die Verkäuferin kann den Besteller aber nach ihrem freien Ermessen auch an seinem Sitz/Wohnsitz belangen.

Thalwil, 1. Januar 2017 AGB Kraftwasser GmbH, Gotthardstrasse 47, 8800 Thalwil
HR CH-020.4.040.799-7